Der Vorvertrag:

Dieses private, rechtlich gesicherte Verkaufs- und Kaufversprechen garantiert dem Kaufinteressenten einerseits das Anwesen und bietet andererseits dem Verkäufer die Sicherheit, dass der Kaufinteressent sein Anwesen erwerben wird. Der Vorvertrag lehnt sich in seiner Formulierung und Inhalt an den nachfolgenden notariellen Kaufvertrag an. Er umfasst alle Konditionen des Kaufinteressenten und des Verkäufers, Zahlungsmodalitäten und Termine des notariellen Kaufvertrags. Der Vorvertrag wird durch eine weitere Anzahlung (Caparra Confirmatoria) von ca. 30% des Kaufpreises rechtsgültig.

Die Caparra Confirmatoria (bestätigte Anzahlung) bekräftigt die seriöse Kaufabsicht des Kaufinteressenten und der Verkäufer drückt durch deren Annahme seine Bereitschaft zum Verkauf aus. Die Caparra Confirmatoria ist als § 1385 im italienischen Codice Civile (Bürgerliches Gesetzbuch) enthalten, und wird wie folgt geregelt: Bei Nichterfüllung seitens des Käufers verliert dieser seine Anzahlung, während der Verkäufer bei Nichterfüllung dem Kaufinteressenten das Doppelte der Anzahlung erstatten muss.
Dies stellt für den Kaufinteressenten, als auch für den Verkäufer, eine gleichwertige Sicherheit dar.

Wir werden unseren Kunden eine erstklassige Bank/Versicherung Garantie übergeben in gleicher Höhe wie die Anzahlung. Sollte die Wohnung resp. die Villa nicht bezugsbereit sein, erhält den vollen Betrag erstattet.

Es ist keine Maklergebühr fällig da Sie direkter mit dem Hersteller verhandeln.

Der Kaufvertrag :

Der Kaufvertrag wird im Allgemeinen am Ende der Restrukturierung geschlossen.
Der aufsetzende Notar prüft im Vorfeld die rechtlich und historisch einwandfreie Herkunft der Immobilie und veranlasst anhand des Kaufvertrags die daraus folgende Eigentumsveränderung im Immobilien-Kataster (Ufficio Catastale und Conservatoria dei Registri Immobiliari). Die Steuern und Gebühren werden anhand dieses Vertragswerks kalkuliert. Bei Unterzeichnung des Kaufvertrags ist die Restsumme an den Verkäufer fällig, sowie die Grunderwerbssteuer und das Notarhonorar.

Bei Abschluss des Kaufvertrages ist die Grunderwerbssteuer fällig, die der Notar einbehält.
Die Basis zur Berechnung der Grunderwerbssteuer ist nicht der Kaufpreis, sondern der im Kaufvertrag beurkundete Verkehrswert (Reddito Catastale) des Anwesens, der niedriger sein kann als der Kaufpreis.
10% für einen Zweitwohnsitz.
4% für einen Erstwohnsitz.


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