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Der Vorvertrag: Dieses private, rechtlich gesicherte Verkaufs- und Kaufversprechen garantiert dem Kaufinteressenten einerseits das Anwesen und bietet andererseits dem Verkäufer die Sicherheit, dass der Kaufinteressent sein Anwesen erwerben wird. Der Vorvertrag lehnt sich in seiner Formulierung und Inhalt an den nachfolgenden notariellen Kaufvertrag an. Er umfasst alle Konditionen des Kaufinteressenten und des Verkäufers, Zahlungsmodalitäten und Termine des notariellen Kaufvertrags. Der Vorvertrag wird durch eine weitere Anzahlung (Caparra Confirmatoria) von ca. 30% des Kaufpreises rechtsgültig. Die Caparra Confirmatoria (bestätigte
Anzahlung) bekräftigt die seriöse Kaufabsicht des Kaufinteressenten
und der Verkäufer drückt durch deren Annahme seine Bereitschaft
zum Verkauf aus. Die Caparra Confirmatoria ist als § 1385 im italienischen
Codice Civile (Bürgerliches Gesetzbuch) enthalten, und wird wie
folgt geregelt: Bei Nichterfüllung seitens des Käufers verliert
dieser seine Anzahlung, während der Verkäufer bei Nichterfüllung
dem Kaufinteressenten das Doppelte der Anzahlung erstatten muss. Wir werden unseren Kunden eine erstklassige Bank/Versicherung Garantie übergeben in gleicher Höhe wie die Anzahlung. Sollte die Wohnung resp. die Villa nicht bezugsbereit sein, erhält den vollen Betrag erstattet. Es ist keine Maklergebühr fällig da Sie direkter mit dem Hersteller verhandeln. Der Kaufvertrag : Der Kaufvertrag wird im Allgemeinen
am Ende der Restrukturierung geschlossen. Bei Abschluss des Kaufvertrages ist die Grunderwerbssteuer
fällig, die der Notar einbehält.
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